Beschluss zu TOP 12
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag des Neubaues eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 601/27 Gemarkung Thalmässing wird erteilt.
Der Befreiung wegen Traufhöhe talseitig von 6,06 m statt 6,00 m wird zugestimmt
Der Befreiung wegen Dachneigung Erker von 15 Grad statt 28 – 30 Grad wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.